Designrecht
Designrecht verfolgt den Schutz von Form und Farbe innovativer Produkte bzw. die äußere
(ästhetische) Produktgestaltung. Eine gelungene Produktgestaltung vermittelt einen Produktund
unternehmensbezogenen Imagewert, weshalb erfolgreiches Design oft nachgeahmt
wird.
Designschutz dient somit sowohl dem Designer als auch dem Verbraucher. Schutz kann
durch Eintragung als Geschmacksmuster, aber auch z. B. über das Marken- und
Wettbewerbsrecht erlangt werden.
Ich unterstütze Sie bei der:
- Durchführung von Recherchen,
- Anmeldung von Geschmacksmustern,
- Lizenzierung von Designrechten,
- Verfolgung von Verstößen bzw. Abwehr von unrechtmäßigen Angriffen.