Franzen Legal | Rechtsanwälte
Klaus-Dieter Franzen | David Franzen
Altenwall 6 | 28195 Bremen
Telefon: +49 421 33 78 413
Telefax: +49 421-33 78 416
E-Mail: kanzlei@franzen-legal.de
WIR KÜMMERN UNS
GEMEINSAM UM IHR GUTES RECHT
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Das Arbeitsrecht umfasst den gesamten Bereich des Arbeitsverhältnisses – von der Anbahnung bis zu Beendigung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen für individuelle Arbeitsverhältnisse oder ganze Berufsgruppen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten aus Unternehmen und der Arbeitnehmerschaft auch in allen kollektivrechtlichen Fragen.
Wir bieten Ihnen eine umfassende datenschutzrechtliche Beratung. Neben der Prüfung Ihrer Website auf Datenschutzkonformität, der Erstellung von Datenschutzerklärungen und dem Management von Betroffenen-Anfragen stehen wir Ihnen auch als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.
Als externe Datenschutzbeauftragte setzen wir den Datenschutz in Ihrem Unternehmen praxisnah und gesetzeskonform um. Dabei profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und Sachkunde. Ihr Vorteil: Sie werden entlastet, müssen keine eigenen Strukturen aufbauen und haben kompetente Ansprechpartner.
Das Corona-Virus breitet sich auch in Deutschland mehr und mehr aus, die Zahl der infizierten Personen steigt von Tag zu Tag. Immer mehr Bereiche des öffentlichen Lebens müssen eingeschränkt werden. Davon bleiben auch die Arbeitsverhältnisse nicht verschont. Aus aktuellem Anlass werden deshalb nachstehend die wichtigsten Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien behandelt:
Das Betriebsverfassungsgesetz weist dem Betriebsrat zum Teil weiteichende Beteiligungsrechte und Aufgaben zu, die zwangsläufig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer*innen einhergehen (z.B. die Einsichtnahme in Lohn- und Gehaltslisten, die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, die Anhörung bei Kündigungen usw.).
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auffordern Urlaub zu nehmen und ihn klar und rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt, so das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Februar 2019 – 9 AZR 541/15.
Das Arbeitsrecht und der Datenschutz bilden die zentralen Schwerpunkte meiner Tätigkeit.
Außerdem bin ich auf den Bereich des Internetrechts und des Datenschutzes spezialisiert. Meine Fach- und Sachkunde wird ausgewiesen durch die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV).
Ich bin Mitglied in folgenden Verbänden:
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter stehe ich Ihnen mit umfassender Expertise und einem klaren Blick für Ihre Bedürfnisse zur Seite.
Arbeitsrecht ist ein zentraler Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen – sei es im individuellen Arbeitsrecht wie der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der Vertretung bei Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten, als auch im kollektiven Arbeitsrecht bei Verhandlungen mit Betriebsräten oder der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei allen datenschutzrechtlichen Fragen und Herausforderungen zur Seite. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen dabei, die hohen Anforderungen der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften zu erfüllen und zugleich pragmatische Lösungen für den betrieblichen Alltag zu entwickeln.
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